Hausordnung
Schule am Gotthunskamp Röbel/Müritz
In einer Gemeinschaft sind gegenseitige Achtung, Rücksichtnahme und die Einhaltung bestimmter Regeln geboten. Für uns gelten folgende Grundsätze:
Wir gehen fair miteinander um.
Wir üben Toleranz, verurteilen körperliche Gewalt, verletzende Äußerungen und Gesten.
Wir achten fremdes Eigentum.
Wir hören einander zu.
Wir übernehmen Verantwortung und halten uns an gefasste Beschlüsse.
1. Unterrichtszeiten und Pausen
Die Schule wird um 7.15 Uhr geöffnet
Jeder Schüler ist 5 Minuten vor der 1. Stunde im Unterrichtsraum und zu den nachfolgenden Stunden je 2 Minuten vorher.
1.Stunde 8.00-8.45 Uhr
gemeinsame Frühstükspause
2/3.Stunde 9.00-10.30 Uhr
1. Hofpause
4/5.Stunde 10.50-12.20 Uhr
2.Hofpause - Mittagspause
6.Stunde 12.50-13.35 Uhr
7/8. Stunde 13.45-15.15 Uhr
2. Verhalten während des Unterrichts
- Der Unterricht beginnt und endet pünktlich.
- Sollte 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn kein Lehrer in der Klasse sein, meldet es der
Klassensprecher im Sekretariat.
- Zu spät kommende Schüler haben sich im Sekretariat zu melden.
- Fehlde Schüler der Orentierungsstufe sind nach der ersten stunde im Sekretariat zu melden.
- Alles was den ordnungsgemäßen Unterrichtsverlauf stört, hat zu unterbleiben.
- Essen, Trinken und das Kauen von Kaugummi sind nicht gestattet.
- Musikgeräte und Handys sind auszuschalten.
- Mäntel und Jacken gehören an die Garderobenhaken.
- Jeder Schüler ist für die Sauberkeit seines Platzes, jede Klasse für den Raum
verantwortlich.
- Die letzte Klasse im Raum stellt die Stühle hoch, schließt die Fenster und löscht das
Licht.
3. Verhalten während der Pausen
-In der ersten Hofpause können sich Schüler der klassen 7-10 in der Aula oder auf dem Hof aufhalten. Der Speiseraum wird nicht genutzt.
Die Klassen 5 und 6 gehen auf den Hof
-Die zweite Hofpause verbringen alles schüler auf dem Hof
- Bei schlechtem Wetter wirda Abgeklingelt. Alles Schüler bleiben im Schulhaus. In der 2.Hofpause darf die Aula nur von den Essenteilnehmer genutzt werden.
-Schüler der 8-10 Klasse unterstützen die aufsicht führender Lehrer. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten - In den Hofpausen werden die Schultaschen nach dem Sportunterricht nicht in die
Unterrichtsräume gebracht.
- Das Werfen von Schneebällen ist untersagt.
4. Verhalten im gesamten Schulgelände
- Der Konsum von Tabakwaren, Alkohol und anderen Drogen sind verboten.
-Im Schulhaus müssen handys,MP3-Player u.ä. ausgeschaltet und dürfen nicht
sichtbar sein. Auf den Pausenhöfen ist die rüksichtvolle Nutzung gestattet.
- Für Geld- und Wertgegenstände ist jeder selbst verantwortlich.
- Die Verwendung Gewalt verherrlichender Symbole und Inhalte wird nicht toleriert.
- Waffen, waffenähnliche Gegenstände und Feuerwerkskörper sind an der Schule
verboten.
- Fahrräder gehören in die vorgesehenen Fahrradständer (an der Turnhalle auch????).
Motorisierte Fahrzeuge sind auf den öffentlichen Parkplätzen abzustellen.
5. Sicherheit und Gesundheit
- Bei Auslösung des Alarmes verlassen die Schüler unter Leitung des jeweiligen
Fachlehrers
unverzüglich den Klassenraum. Es gelten die Bestimmungen des Alarm- und
Evakuierungsplanes.
- Sollten Schüler aus Krankheitsgründen nicht weiter am Unterricht teilnehmen können,
haben sie sich bei dem betreffenden Fachlehrer abzumelden, der diesen Fakt im
Klassenbuch vermerkt. Die Schüler haben sich im Sekretariat zu melden. Von dort
erfolgt die Information an die Eltern.
6. Maßnahmen bei Regelverstößen
Die Hausordnung ist verbindlich. Wer dagegen verstößt muss mit erzieherischen Maßnahmen oder Ordnungsmaßnahmen rechnen.
Erzieherische Maßnahmen sind:
- das erzieherische Gespräch
- gemeinsame Absprachen
- der mündliche Tadel
- die Eintragung in das Klassenbuch
- die schriftliche Verwarnung als Androhung eines schriftlichen Verweises
- der Ausschluss von der laufenden Unterrichtsstunde
- der Anschluss von der laufenden Unterrichtstunde unter kontrolle des Lehrers
- die Nacharbeit unter Aufsicht nach vorheriger Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten
- die Wiedergutmachung angerichteten Schadens
- die vorübergehende Einziehung von Gegenständen
Ordnungsmaßnahmen sind:
- der schriftliche Verweis durch den Lehrer in Absprache mit dem Klassenleiter
( bevor dieser ausgesprochen wird, muss eine Androhung in schriftlicher Form erfolgen )
- die Überweisung in eine Parallelklasse oder andere Organisationsformen durch die Teilkonferenz
- der Ausschluss vom Unterricht und sonstigen schulischen Veranstaltungen
a) bis zu drei Tagen durch den Schulleiter
b) bis zu drei Monaten durch die Teilkonferenz
- die Überweisung in eine andere Schule durch das Schulamt
- die Verweisung von allen Schulen
7. Geltungsbereich
Schulgelände, Unterrichtswege und für den Unterricht genutzte Räumlichkeite